Verfall Urlaub während Karenz?

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  • #64933
    Astrid
    Teilnehmer

    Hallo alle!

    Ich habe eine Mitarbeiterin, die 2005 vorzeitig in Mutterschutz gegangen ist. Der Karenz hat 2006 begonnen – vor Ablauf des Karenzurlaubes ist sie wieder in Mutterschutz gegangen. Nach Ablauf des 2. Karenzurlaubes wird das DV beendet. Ist der Resturlaub aus 2005 verfallen oder muss dieser ausbezahlt werden?

    Danke
    LG Astrid

    #72032
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Astrid!

    Urlaub ist NICHT verjährt und muss daher als Ersatzleistung ausbezahlt werden.

    Siehe dazu § 4 Abs. 5 UrlG:

    (5) Der Urlaubsanspruch verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Diese Frist verlängert sich bei Inanspruchnahme einer Karenz gemäß dem Väter-Karenzgesetz (VKG), BGBl. Nr. 651/1989, oder gemäß dem Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG), BGBl. Nr. 221/1979, um jenen Zeitraum, um den die Karenz zehn Monate übersteigt.

    LG

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