Sonderzahlung Teilzeitkräfte

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    Beiträge
  • #64594
    Susanne Stini
    Mitglied

    In die Sonderzahlungen von Teilzeitkräften müssen laut KV- metallverarb. und -erzeugende Industrie (Angestellte) Vergütungen für Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, mit dem Durchschnitt der letzten 12 Monate vor dem Auszahlungsmonat in den 13. und 14. Monatsgehalt einfließen.
    Bedeutet das, dass nur der Grundlohn für die Mehrstunden hineinfließen muss, oder auch der 25%ige Zuschlag??

    #71174
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Susanne!

    Nach einer Analyse von W. Kurzböck ist auch der TZ-Mehrarbeitszuschlag in die SZ mit einzurechnen.

    LG

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