Jahresviertel bei Unterbrechungen (Karenz)

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  • #64546
    Orlando
    Teilnehmer

    Hallo,

    ein DN war längere Zeit karenziert, davor teils wegen Krankheit gekürzt und hat vor dem Austritt per 31.10. keine aktive Zeit. Nachdem er pensioniert wird, erhält er nun neben der gesetzlichen auch eine freiwillige Abfertigung.

    Ich finde leider keine eindeutige Aussage hinsichtlich der Auslegung von Rz 1088, die wie folgt lautet:

    „… sind innerhalb der letzten 12 Monate zB infolge … Karenz … geringere oder gar keine Bezüge ausbezahlt worden, ist die Beurteilung von dem Zeitraum zurückgehend vorzunehmen, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind.“

    Welcher Zeitraum ist bei folgendem Beispiel zu berücksichtigen? Oben Periode, unten Anteil an 100%iger Zahlung.

    11/08 .. 12/08 .. 01/09 .. 02/09 .. 03/09 .. 04/09 .. 05/09 .. 06/09 .. 07/09 .. 08/09 .. 09/09 .. 10/09
    .100% …. 80% …… 0% …… 0% ….. 30% …. 80% …. 100% ….. 0% …… 0% …… 0% …… 0% …… 0%

    Der letzte 100%ige Anspruch war in 04/2009 – gehe ich also davon aus 12 Monate zurück? Das wäre meine Auslegung.
    Oder sind lediglich 100%ige Ansprüche zu berücksichtigen, egal, wie lange sie zurück liegen mögen? Hier also 05/09, 11/08 usw.

    Besten Dank!
    Grüße Orlando

    #71060
    Orlando
    Teilnehmer

    Der letzte 100%ige Anspruch war natürlich in 05/2009, das war ein Tippfehler.

    2007/2008 war der DN darüber hinaus schon einmal karenziert.

    #71064
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Orlando!

    Diese Frage hat mich auch schon öfters gequält.
    Ich sehe es aber so, dass ich die letzten 12 VOLLEN Monate als Basis für das Jahresviertel heranziehen würde (also 05/09, 11/08 und runter). Eventuell richtig könnte auch noch sein ausgehend von 11/08 die 12 Monate zu nehmen.
    Am besten eine schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG an die Finanz richten!

    LG

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