Verständigung vom Bezugsende

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  • #64449
    Naddel
    Teilnehmer

    Hallo liebe Lohnverrechner,

    Ich habe eine`“ blöde Frage“ die schon für Diskusion in der Firma geführt hat.

    Bei „Verständigung vom Bezugsende“ an wenn schicke ich diese?

    Nur an den Rechtsanwalt oder auch an das Gericht.
    Eine Kollegin meint nur an den Rechtsanwalt und die andere Kollegin an beide.

    Bissher schickte ich es den RA und an das BG.
    Ich möchte es auch richtig machen, wie muss ich dann wirklich vorgehen?

    Und wo kann ich das Nachlesen?
    Danke!

    Ganz liebe Grüsse

    Naddel

    #70829
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Naddel!

    Auf der letzten Seite der Drittschuldnererklärung gibt es „Hinweise für den Drittschuldner“, wo alles erklärt wird.

    Alle Formulare finden sich auf der Website des Justizministeriums unter http://www.justiz.gv.at/service .

    Die „Verständigung vom Bezugsende“ ist an den betreibenden Gläubiger bzw. dessen Vertreter zu senden. Die Sendung ans Gericht ist nicht nötig.

    Schönen Arbeitstag

    Biggi

    #70830
    Naddel
    Teilnehmer

    DANKE!
    LG Naddel

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