fallweise Beschäftigte Lohnsteuer?

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  • #64337
    Neuling
    Teilnehmer

    Hallo!

    Bin zum ersten Mal hier, und bin gespannt, ob ich Antwort bekomme. Habe bald meine Personalverrechnungsprüfung (darum kann ich den Lehrer nicht mehr fragen, Kurs ist schon zu Ende) und bin beim Lernen gerade über etwas gestolpert, wo ich nicht weiterkomme. Vielleicht könnt Ihr mir helfen:
    Für fallweise Beschäftigte, die ausschließlich körperlich tätig sind, ohne Ausbildung, Taglohn nicht mehr als 55,– und Wochenlohn nicht mehr als 220,–, werden 2% Lohnsteuer verrechnet.
    Und wie ist es dann mit fallweise Beschäftigten, die nicht körperlich tätig sind, und eine Ausbildung dafür benötigen (und nicht über Geringfügigkeitsgrenze kommen)? Müssen die keine 2% Lohnsteuer bezahlen? Gar keine Lohnsteuer vielleicht?

    Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
    Danke im voraus.

    #70602
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Neuling,

    zunächst einmal muß man hier die Begriffe sauber auseinanderhalten:

    fallweise Beschäftigung:
    ist ein Begriff aus dem ASVG und bezeichnet Dienstnehmer, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber tätig werden. Die Beschäftigung muß für kürzer als eine Woche vereinbart sind (bei 5-Tage-Woche also maximal 4 Tage). Es darf auch keine Regelmäßigkeit erkennbar sein (z.B. alle 14 Tage montags etc.). Fallweise Beschäftigte können geringfügig (Tagesgrenze beachten!) oder voll versichert sein.

    vorübergehende Beschäftigung:
    ist ein Begriff aus dem EStG und bezeichnet die von Dir genannten ausschließlich körperlich tätig werdenden Arbeitnehmer, die vorübergehend (max.1 Woche) beschäftigt werden. Bis max. 55 € Tages- oder 220 € Wochenlohn beträgt die Lohnsteuer 2 %.

    Ein DIenstverhältnis kann natürlich eine Kombination aus fallweiser und vorübergehender Beschäftigung sein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Wenn jemand fallweise beschäftigt ist, aber die Voraussetzungen für die vorübergehende Beschäftigung nicht erfüllt (z.B. weil die Lohngrenze überschritten wird oder die Tätigkeit nicht ausschließlich körperlich ist), fällt die ganz normale Lohnsteuer an, zu berechnen nach der Tagestabelle. Bei Geringfügigkeit (durchschnittliches Entgelt pro Arbeitstag max. 27,47 €) beträgt die Lohnsteuer nach der Tagestabelle 0,- €.

    Viel Erfolg für Deine Prüfung!

    Lieben Gruß
    Mathias

    #70605
    Neuling
    Teilnehmer

    Hallo Mathias!

    Danke für Deine schnelle Antwort. Du hast das super erklärt, jetzt versteh ich das.
    liebe Grüße
    Gabi

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