Lehrlinge -Freigrenze

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren von jeanny.
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  • #64263
    jeanny
    Teilnehmer

    Ich habe gerade folgendes Problem: Lehrling erhält Lehrlingsentschädigung von € 495,–.
    Juni UB und Nov. WR in der selben Höhe. Der Lehrling zahlt nie Lohnsteuer für die Sonderzahlung.
    Die Freigrenze ist seit 2009 € 2.100,–. Was mir nicht ganz klar ist, das die Freigrenze eigentlich auf das J/6 abstellt.

    Wenn ich rechne: 495,– x 11 : 2 = erhalte ich € 2.722,50 d. h. heisst ich bin über der Freigrenze von € 2.100,–???? und er müsste doch auch LST § 67(1/2) zahlen.
    Wo bitte ist mein Denkfehler???

    #70451
    jeanny
    Teilnehmer

    Frage hat sich erledigt, bin am Wochenende total auf der Leitung gestanden….

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