Rückkehr nach Karenz

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  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahren von Riedl.
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  • #64236
    Martina1983
    Teilnehmer

    Hallo an alle!

    Eine Mitarbeiterin war 2 Jahre in Karenz und möchte nun Teilzeit wieder arbeiten – dies ist von unserer GL akzeptiert worden, jedoch sind sie sich nun mit der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit nicht einig.
    Nun die Frage meines GF: Können wir der Mitarbeiterin bestimmte Tage vorschreiben, an denen wir sie brauchen und sie arbeiten kommen muss? Oder müssen wir die Tage akzeptieren, die die DN uns vorschlägt. Grundsätzlich wollen wir sie unbedingt wieder haben, allerdings haben wir nur zu bestimmten Zeiten auch einen Platz bzw. PC für sie.

    Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen, da die Zeit bereits drängt.

    Herzlichen Dank bereits im Voraus.

    Liebe Grüße
    Martina1983

    #70395
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Martina!

    Diese Frage ist nicht sehr leicht zu beantworten.
    Die wichtigste Gegenfrage lautet einmal: Besteht ein Anspruch auf Elternteilzeit oder muss sie vereinbart werden?

    LG

    #70720
    Martina1983
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Herzlichen Dank für die Info.
    Ich hatte meinen WIFI Trainer des Arbeitsrechtkurses gefragt und er hat mir genau erklärt, wie ich es machen soll, worauf ich aufpassen soll und so weiter.

    Trotzdem aber vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Liebe Grüße
    Martina1983

    #71543
    Riedl
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe auch noch eine Frage zum Thema Rückkehr nach Karenz:
    Wieviele Std. muss ich eine Dienstnehmerin nach der Karenz aufnehmen bzw. spielt es eine Rolle, ob sie vor der Karenz Vollbeschäftigt oder Teilzeit war??

    Angenommen die Dienstnehmerin geht das 1. mal in Karenz und war davor Vollzeit beschäftigt. Jetzt läuft der Karenz (2 Jahre) aus. Wieviele Std. muss ich die DN beschäftigen??

    Danke für eure Hilfe!

    mfg
    Anita

    #71554
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Anita!

    Wenn kein Antrag auf Elternteilzeit gestellt wird (wurde), musst du sie wieder voll beschäftigen (wie vorher).

    LG

    #71561
    Riedl
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für die Hilfe! 🙂

    lg
    Anita

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