Lehrling und Berufsschule

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    susannekern
    Mitglied

    Liebe Forumsmitglieder!

    Es heißt ja, dass die LE für die Internatskosten verwendet werden kann und wenn sie mehr ausmachen bezahlt dies der DG.

    Aber wie rechnet man die LE ab, wenn diese zur Gänze oder zum Teil für die Internatskosten verwendet wird?

    Ganz normal? …. und der DG überweist einfach die Internatskosten, egal wie hoch diese sind?

    Danke im voraus,
    Susanne

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