Fortzahlung nach Tod, – AUVA Rückerstattung?

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  • #64049
    Jenny
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    DN verstirbt im Dezember. Laut KV werden noch 2 volle Monate der Gehalt weiter bezahlt.

    Frage 1
    Dies ist SV-Frei.
    Geht das steuerliche Dienstverhältnis bis Februar? L16
    Dann könnten die Erben einen Jahresausgleich für 2009 machen.
    !! Oder soll alles jetzt abgerechnet werden?

    Frage 2
    Diese 2 fortgezahlten Monate laut Kollektivvertrag:
    Ist eine Rückerstattung bei der AUVA möglich?
    Ob die Dienstverhinderung aufgrund Unfall, Krankheit oder Tod erfolgt, sollte doch gleich sein.
    AUVA möchte keine Rückerstattung machen.
    Hat jemand Info hierzu?

    Danke!

    Jenny

    #69986
    Martin
    Teilnehmer

    hallo!

    L16 Zeitraum endet jetzt im Todesmonat

    AUVA: keine Rückerstattung, da es sich um keine SV-pflichtige Zeit handelt.
    Die Fortzahlung ergibt sich „nur“ aus einem Kollektivvertrag und nicht aus dem AngG oder EFZG.

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