Hallo liebes Forum-Team,
ich soll einen Dienstvertrag für einen DN entwerfen. Grundsätzlich kein Problem, da ich im Frühjahr 2008 bei einem Seminar ein Muster für einen Dienstvertrags erhalten habe.
Dieses Muster bezieht sich auf den KV vom 01.01.1980 und die Regelung über die SZ und Jubiläumsgelder auf die Punkte 6, 11 und 14 des KVs für Arbeiter im Gastgewerbe in Tirol.
Der KV auf HGKV stammt allerdings vom 01.05.1992 und die SZ und Jubiläumsgelder sind in den Punkten 14 und 17 geregelt.
Hab ich was übersehen oder gab es früher lediglich eine andere Regelung???
Vielen Dank für Eure Antworten!
Kathrin