- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor 18 Jahren von
Roland aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
18. September 2008 um 10:17 Uhr #63896
alex
TeilnehmerLiebe Forums-Gemeinde!
Meine Kollegin, die bisher immer für uns im Forum aktiv war, befindet sich seit kurzem im Mutterschutz. Aus diesem Grund wende ich mich nun erstmals selbst mit einer Anfrage an alle Forums-Teilnehmer.
Ist es möglich, geleistete Überstunden nicht durch Barlohn sondern durch Naturallohn oder Sachbezüge abzugelten?
Ich weiß, dass es ein VwGH-Erkenntnis gibt, das besagt, dass der Mindestlohn stets ein Barlohn sein muss, auf den Sachbezüge bzw. Naturalleistungen nicht angerechnet werden dürfen. Zur Abgeltung von Überstunden habe ich diesbezüglich in der Literatur leider nichts Konkretes gefunden.
Gibt es jemanden, der diesbezüglich selbst Erfahrungen hat oder mir einen (Literatur)Tipp geben könnte?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
Alex
18. September 2008 um 22:39 Uhr #69635Roland
TeilnehmerHallo Alex!
Habe dazu in der Literatur auch nichts gefunden.
Lehne mich jetzt aber mal aus dem Fenster und beginne mit § 10 AZG:§ 10. Überstundenzuschlag
(1) Für Überstunden gebührt
1. ein Zuschlag von 50% oder
2. eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.
(2) Der Kollektivvertrag kann festlegen, ob mangels einer abweichenden Vereinbarung eine Abgeltung in Geld oder durch Zeitausgleich zu erfolgen hat. Trifft der Kollektivvertrag keine Regelung oder kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung, kann die Betriebsvereinbarung diese Regelung treffen. Besteht keine Regelung, gebührt mangels einer abweichenden Vereinbarung eine Abgeltung in Geld.
(3) Der Berechnung des Zuschlages ist der auf die einzelne Arbeitsstunde entfallende Normallohn zugrunde zu legen. Bei Akkord-, Stück- und Gedinglöhnen ist dieser nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen zu bemessen. Durch Kollektivvertrag kann auch eine andere Berechnungsart vereinbart werden.Hier wird unmissverständlich davon gesprochen, dass die Überstundenvergütung (eigentlich: der Zuschlag) in Geld oder ev. über ZA zu erfolgen hat.
Nach meinem Dafürhalten ist das abschließend geregelt, so dass eine Abgeltung in Naturallohn nicht möglich ist.LG
19. September 2008 um 11:53 Uhr #69638alex
TeilnehmerHallo Roland!
Vielen Dank für den Hinweis auf § 10 AZG, damit dürfte wohl wirklich alles klar sein.
Schöne Grüße
Alex
19. September 2008 um 20:48 Uhr #69641Roland
TeilnehmerServus Alex!
Sehr gern geschehen – schönes Wochenende!
LG
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
