Unterliegen Nebentätigkeiten von Beamten dem Pensionsbeitrag

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  • #63851
    Bina
    Teilnehmer

    Unterliegen Nebentätigkeiten von Beamten dem Pensionsbeitrag (Pensionsgesetz)?? – nicht ASVG !!

    Ich habe ein Anliegen wozu einfach keine Behörde- keine BVA- keine PVA – auch nicht die „GÖD“ sich auskennt!

    Wenn jemand mit der Abrechnung von Beamten zu tun hat kennt er sich hierzu vielleicht aus ..!?

    Beamte sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) nach B-KUVG kranken- und unfallpflichtversichert (§ 1 Abs 1 Z 1 B-KUVG). Zudem sind sie grundsätzlich nach § 4 Abs 2 Z 2 ASVG und § 5 Abs 1 3a ASVG von der Vollversicherung nach ASVG ausgenommen. Nebentätigkeiten von Beamten im Sinne des § 37 BDG sind nach § 19 Abs 1 Z 1f B-KUVG ebenfalls der KV- und UV-Beitragsgrundlage hinzuzurechnen (Verweis auf § 25 GehG).

    Im Bereich der Pensionsversicherung müssen Beamte grundsätzlich einen Pensionsbeitrag abführen und erhalten Beamte vom Staat einen sogenannten Ruhegenuss.

    Unsere Frage wäre, ob Nebentätigkeiten von Beamten gem. § 37 BDG in die Bemessungsgrundlage für die Pensionsversicherung aufzunehmen sind oder nicht !!
    (§ 4 Abs 1 Z 1 PensG iVm § 22 Abs 2 GehG iVm § 59 PensG).

    In userem Fall geht es um Universitätslektoren die nebenbei noch an einer Hochschule Lehrveranstaltungen abhalten, wir wissen jedoch nicht genau wie diese Nebentätigkeit abgabenrechtlich zu behandeln ist!!

    BItte dringends um HILFE!!!

    Vielen Dank schon mal im Voraus!!!

    #69536
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Bina!

    Behörden sind gegenüber den Steuer- und SV- Pflichtigen zur Auskunft verpflichtet.
    Du musst nur die richtige Anlaufstelle finden.

    Am besten einen Brief mit der Anfrage an die BVA eingeschrieben schicken und die Antwort einfordern.

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