Gehaltsverhandlung: Sachbezug PKW, Vorteil für AG/DN?

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    markus2008
    Teilnehmer

    Liebe Forumsmitglieder,

    ich bin Akademiker mit Berufserfahrung und stehe kurz vor einer Gehaltsverhandlung bei einem neuen Arbeitgeber. In einem ersten Vorgespräch wurde eine Gehaltsvorstellung von 3.500-4.000 € brutto/Monat genannt, welche über einen Stufenplan nach Einarbeitungsphase erreicht werden sollte. Seitens des AG wurde ein Dienstwagen in Aussicht gestellt.

    Für mich stellt sich nun die Frage welche Lösung die besten Vorteile sowohl für mich als auch für den AG widerspiegelt. Anzumerken ist, dass mir die Privatnutzung eines Dienstwagens als sehr kostenintensiv und damit eher nachteilig erscheint, da ich mit meinem Privat-PKW zufrieden bin und ich mir im Falle einer notwendigen Neuanschaffung keinen mit einem Dienstwagen vergleichbaren Neuwagen anschaffen würde. Die Vorteile die ich für mich sehe sind wegfallende Versicherungs-, und Treibstoffkosten, welche in etwa der Hälfte des Verdienstentganges bei einem Sachbezug von ca. 500 € entsprechen würden.

    Nun zu meinen Fragen:

    1) Ist es legitim einen Sachbezug einem Bruttogehalt gegenüber zu stellen, d.h. entspräche ein Gehalt von 3.500 € + 500 € Sachbezug einem Gehalt von 4.000 €?

    2) Oder sollte man zur Ermittlung der Gleichwertigkeit der beiden Varianten die Jahreskosten des DN für den AG gegenüberstellen? (für eine Gegenüberstellung der Kosten siehe Frage 3)

    3) Woraus setzen sich die geringeren Kosten des DN für den AG im Falle eines Sachbezuges zusammen? (Jahreskosten für AG bei Gehalt von 3.500 € + 500 € SB: 73.072 €; Jahreskosten für AG bei Gehalt von 4.000 € ohne SB: 73.230 €)

    4) Entstehen dem AG weitere Vorteile bei Gewährung einer Privatnutzung des firmeneigenen PKW?

    5) Falls es einen Unterschied gibt: Welche der beiden Varianten wirkt sich vorteilhafter für die Pensionsvorsorge des DN aus?

    Fragen über Fragen, wäre für jede Anregung dankbar.

    Markus

    #69481
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Markus!

    Zu 1.
    Jein. Für die Bewertung des Bruttolohns ist die REchnung o.k.
    Für die tatsächlichen Kosten: Der Sachbezug laut Sachbezugsverordnung gibt nur einen Anhalt betr. der Kosten. Der tatsächliche Vorteil für Dich kann ganz unterschiedlich ausfallen.

    Zu 2.
    Ebenfalls ein klares Jein.
    Denn ob ihr nun die Arbeitgeberkosten, oder die Ersparnis für den Dienstnehmer für die Gehaltsverhandlung hernehmt bleibt Euch überlassen. – Freie Marktwirtschaft.

    Zu 3. und 4.
    Die Lohnnebenkosten sind bei 500,- Gehalt oder 500,- Sachbezug gleich. Wie Deine Rechnung mit 200,- weniger ensteht ist mir ein Rätsel. Ich komme auf 73.252,38 ,- Jahreskosten (in Wien + U-Bahnsteuer)
    Für den Arbeitgeber ist ein Dienstwagen von Vorteil, wenn Du viele beruflich veranlasste Kilometer fährst.
    Z.B. 30.000 km pro Jahr mal 0,42 Cent = 12600,-
    Gleichzeitig stellt er sicher, dass Du standesgemäß bei Kunden vorfährst und nicht mit einem 2CV. 😉

    Zu 5.
    Für die Pensionsvorsorge sind beide Varianten gleich, da Du über 3930,- kommst. Das ist in diesem Jahr die Höchstbemessungsgrundlage.
    Falls die Firma noch eine private Zusatzpension zahlt, musst Du vereinbaren das die Berechnungsgrundlage der Gehalt + Sachbezug ist.

    Anmerkung:
    Wenn Du ein gutes Auto hast, und wenige berufliche KM fährst, wird eine „KFZ Pauschale“ i.d. Höhe von 500,- wahrscheinlich besser für Dich sein.
    Hier kannst Du noch vereinbaren:
    „… es werden monatlich 500,- akkontiert und am Jahresende mit den tatsächlich gefahrenen KM laut Fahrtenbuch gegengerechnet…“
    Hier würde sich der Dienstgeber auch noch die Lohnnebenkosten sparen, da dies als Aufwandsersatz für Lohnnebenkostenfrei ist.
    Für Dich ist es steuerfrei. – Falls Ihr das nicht so macht, kannst Du auf jeden Fall die beruflichen KM bei der Jahresveranlagung als Werbungskosten von der Steuer absetzten.

    Vielleicht kannst Du noch andere Steuer- und Lohnnebenkostenfreie Goodies verhandeln.
    Z.B. Zukunftsvorsorge, Essensbons

    #69546
    tobias
    Mitglied

    Hallo Markus,

    folgende Überlegung für Deine Verhandlung: Du erhältst wahrscheinlich ein 13. und 14. Bruttogehalt als Urlaubszuschuß und Weihnachtsgeld; wenn sich Dein Gehalt in Form von Geld und dem Sachbezug für das Auto zusammensetzt, würde das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld aber im Normalfall nur vom Bruttogehalt ohne Sachbezug rechnen.
    Es sei denn, Du vereinbarst ausdrücklich, daß der Sachbezug für die Bemessung mitgerechnet wird.

    MfG,
    tobias

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