Sportverein mit Sportplatzbuffet

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    Beiträge
  • #63769
    Nicki
    Teilnehmer

    Hallo!

    Muss ein kleiner Sportverein mit Sportplatzzbuffet, auch alle Lohnabgaben (KommSt, DB,DZ) abführen?

    Lg
    Nicki

    #69357
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Nicki!

    Das Buffet ist gefährlich:
    Nur gemeinnützige Vereine sind von der KommSt Pflicht ausgenommen. Ich glaube aber das Dein Buffet sehr wohl auf Gewinn ausgerichtet ist. Ob dies nun mit dem Verein zusammengerechnet werden kann, muß mit mehr Hintergrundwissen beantwortet werden.

    DB ist, bei Überschreiten der monatlichen Freigrenzen zu entrichten.
    DZ ist, mangels Wirtschaftskammerzugehörigkeit des Vereins keiner zu entrichten. – Falls das Buffet aber als eigenständiger Betrieb betrachtet wird, fällt es zum Fachverband Gastronomie und dann DZ-ja.
    KommSt – bei gemmeinnützigem Verein nein,
    bei gewinnorientiertem Verein oder einer KommSt-Betriebsstätte – JA

    #69792
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Niki!

    Beachte bei der Abrechnung der Sportler ob sie erhöhte Werbungskosten und erhöhte Taggelder geltend machen können.
    Dies ist in der „Hostasch Verordnung“ geregelt. Das ist eine verdeckte Sportlerförderung damit diese mehr steuerfrei dazuverdienen dürfen.
    Unter diesem Link gibt´s leicht verständliche Info´s: http://www.bso.or.at/download/1699/Download.pdf,%20Download.pdf

    #71894
    Martin
    Teilnehmer

    Nachtrag:
    Für die Abrechnung von Sportlern gelten neue LSt-Spielregeln:
    http://www.noegkk.at/vib/Galerie/Flipbooks/VA/Sportlerbeguenstigung_BMF/web/flipviewerxpress.html

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