Flexible Arbeitszeit

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    Beiträge
  • #63650
    Mimi
    Teilnehmer

    Wenn man ein flexibles Arbeitszeitmodell vereinbart:
    Durchrechnungszeitraum 52 Wochen,
    35-45 Stunden pro Woche
    tägliche maximale Arbeitszeit 9 Stunden
    von der 41. bis zur 45. Stunde gebührt lt. KV ein Zeit- oder Geldzuschlag von 10 %.

    Wenn jetzt ein Arbeiter 43 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt er nur 40 Stunden ausbezahlt, ohne 10 % Zuschlag. Wann und unter welchen Voraussetzungen muss dann der Zuschlag von 10 % für die 3 Stunden bezahlt werden.
    Danke
    Mimi

    #69134
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Mimi!

    Kannst du bitte den genauen KV bekanntgeben, vielleicht ist ja ein Forenuser dabei, der damit arbeitet.

    Vielen Dank und schöne Grüße

    #69136
    Mimi
    Teilnehmer

    Hallo, guten Morgen!
    bei meiner Anfrage handelt es sich um einen Arbeiter im Holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe (Tischler).
    Hier der genauer Wortlaut des KV:

    Das Breitbandmodell des § 4b sieht einen Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen vor. Im Jahresdurchschnitt muss die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden betragen. Die Bandbreite pro Woche innerhalb des Durchrechnungszeitraumes beträgt zwischen 35 und 45 Stunden. Ein Unterschreiten der 35 Stundenwoche ist möglich, wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen erfolgt. Von der 41. bis zur 45. Stunde gebührt ein Zeit- oder Geldzuschlag von 10 % (anstelle von bisher 50 % Geldzuschlag). Die tägliche maximale Normalarbeitszeit beträgt 9 Stunden.
    Darüber hinaus ermöglichen die §§ 4 und 4a mit dem Einarbeiten in Verbindung von Feiertagen ein weiters Maß an Flexibiliät.

    Herzlichen Dank und einen lieben Gruss
    Mimi

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