Sachbezug bei Leihauto

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    Beiträge
  • #63447
    rawuzl
    Teilnehmer

    Liebes Forum
    Wird bei einen Leihauto das die Firma bezahlt auch ein Sachbezug berechnet, da der DN es angeblich bis Dez. fährt, weil das neue Auto noch nicht da ist. Der Betrag ist € 1000,99 mtl. Wird da von den € 1000,99 x 1,50 % berechnet oder muss ich mich erkundigen was das Leihauto kostet und von da den Sachbezug berechnen.
    Bitte um Hilfe
    lg.Andrea

    #68684
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo Andrea,

    ich würde es so betrachten, dass du wie bei einem Leasingauto den Sachbezugswert von den Anschaffungskosten (inkl. Ust und Nova) berechnen musst die der Leasingrate (in deinem Fall der Leihgebühr) zugrunde liegen.

    lg sabine

    #68700
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Andrea,
    liebe Sabine,

    ich sehe das ein wenig anders: bei einer lassischen kurzfristigen Miete (vgl. mit Dienstwohnungen) ist als Sachbezugswert der tatsächlich eingeräumte Vorteil anzusetzen. Mit Näherungswerten wird man da nicht hinkommen – und die Verleihfirma wird wohl auch nicht die Anschaffungskosten gerne rausrücken wollen. Zumal als Basis die Anschaffungskosten ja nicht richtig wären (das Auto ist älter, die Kalkulation beim Leasing ist eina andere, etc.).
    Meine Empfehlung lautet daher: Miete als Bsis für den Sachbzug und zwingend ein Fahrtenbuch führen, um die private und betriebliche Nutzung korrekt auseinanderteilen zu können. Der Privatanteil der Mitegebühr (inkl. USt) stellt somit den Sachbezug dar.

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    LG
    Stefan

    #70723
    Karin86
    Teilnehmer

    Guten Morgen,

    kann mir jemand sagen, welcher der beiden Lösungsvorschläge nun richtig ist. Ich stehe vor dem selben Problem und im Ortner finde ich nichts darüber.

    lg Karin

    #70725
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo

    die Lohnsteuerrichtlinien (sh. RZ 180 LStR) unterscheiden nicht zwischen Leasingfahrzeug und Mietfahrzeug. Für beide gelten die Anschaffungskosten als Berechnungsgrundlage. Sind die Anschaffungskosten nicht bekannt, nimmt man ersatzweise den Neupreis am Tag der Erstzulassung.

    LG
    Mathias

    #70726
    Karin86
    Teilnehmer

    Vielen Dank! So hab ichs mir eh auch gedacht.

    lg Karin

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