Einvernehmliche Lösung nach Karenz – Resturlabu —> UEL

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  • #63364
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo ihr Lieben,

    habe folgende Frage:

    Angestellte (KV Handel) Eintritt 1. April 2003
    ab 1. April 2005 bis 09. Juli 2005 Mutterschutz, danach Karenz bis 29. Oktober 2007 (2,5 Jahre)
    Das Dienstverhältnis wird nun mit 29. Oktober 2007 einvernehmlich gelöst. Die DN hat noch 22 Urlaubstage offen, welche ausbezahlt werden sollen, da die DN nicht mehr beschäftigt wird. Wie gehe ich in einem solchen Fall vor: neuerliche Anmeldung bei der GKK per 29/10/07 dann Abrechnung der UEL und dann neuerliche Abmeldung bei der GKK mit 29/10/07 (Der DN soll aber kein Gehalt mehr bezahlt werden). Ist dies programmtechnisch (BMD) denn überhaupt möglich? Könnte der DG auch früher die einvernehmliche Lösung machen z. B. per 15. September also noch während der 2,5 Jahre?
    Danke für eure Hilfe im Voraus!

    LG

    #68505
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Eine frühere einvernehmliche Lösung ist möglich.

    Den Vorgang mit neuerlicher Anmeldung am Tag der Beendigung des DV, Abrechnung der ErUE und Abmeldung (Grund: EL) am selben Tag hast du vollkommen richtig beschrieben.
    Dürfte programmtechnisch kein Problem darstellen, vielleicht kann dir da ein BMD-User weiter helfen.

    LG

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