Kündigung bzw. unberechtigter vorzeitiger Austritt

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  • #63270
    maria
    Teilnehmer

    Einer meiner Dienstnehmer ist gesten zur Mittagspause heimgegangen und danach nicht wieder gekommen. Er hat allerdings angerufen, dass er nachmittag frei bräuchte, da er etwas zu erledigen hätte. Heute morgen hätte er eigentlich wieder kommen müssen, was er aber nicht gemacht hat. Er hat sich auch nicht gemeldet, dass er nicht kommt. Die Kündigung wurde dann heute eingeschrieben weggeschickt. Die Frist beginnt am Freitag zu laufen. Ein Krankenstand ist auf der GKK nicht gemeldet. Außerdem wurde er von einer Arbeitskollegin in der Stadt gesehen. Mein Problem ist jetzt: Kann ich ihn, falls er morgen wieder nicht kommen sollte und sich auch nicht meldet, unberechtigt vorzeitig austreten lassen (ich würde ihm natürlich vorher schreiben, dass er sich melden muss)? Kann ich damit die Kündigung zurück nehmen? Bzw. wenn das nicht geht, kann ich ihm dann das Entgelt für die Zeit, in der er sich nicht meldet, streichen?

    #68299
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Maria!

    Da die Antwort auf deine Frage eine sehr komplexe ist, gebe ich dir nur einen Tipp, wo du die Lösung findest:

    ASoK 11/2005, 358, ein Beitrag von Thomas Rauch (u.a. Autor des sehr empfehlenswerten Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ – hier wird diese Thematik samt Musterschreiben auch behandelt).

    Wenn du deine e-mail-Adresse bekannt gibst, kann ich dir sehr gerne dieses Muster übermittlen.

    Liebe Grüße

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