Behaltefrist nach Karenz

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    Beiträge
  • #62906
    Iris
    Teilnehmer

    Hallo!

    Eine Dienstnehmerin befindet sich bis 06.01.2007 in Karenz, von 07.01.2007 bis 06.07.2007 hat die Dienstnehmerin um Verlängerung der Karenz angesucht (=unbezahlter Urlaub)

    Wir möchten die Dienstnehmerin in der Zeit vom unbezahlten Urlaub kündigen!

    Behaltefrist = 4 Wochen nach Karenz – anschließend haben wir eine 2 monatige Kündigungsfrist – Kündigung jeweils zum Letzten eines Monats.

    Kann ich während der Behaltefrist die Kündigung aussprechen?

    Ausspruch der Kündigung per 31.01.2007
    Austrittsdatum: 31.03.2007

    Vielen Dank im Voraus!

    Schöne Grüße
    Iris

    #67483
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Iris!

    Kündigungen können erst nach Ablauf der Schutzzeit rechtswirksam ausgesprochen werden.

    Liebe Grüße
    Andrea

    #67486
    rawuzl
    Teilnehmer

    Liebe Iris

    Ich würde sagen wenn die Karenz am 6.1.07 endet, 4 Wochen Behaltefrist
    ,wäre der Kündigungsausspruch der 4.2.2007 .Ende der Kündigungszeit der 4.4.2007
    würde eine schriftliche Absage der DN geben, der DG ist mit einer verlängerung der Karenz nicht einverstanden .
    lg.Andrea

    #67488
    Iris
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Danke für die rasche Antwort!!

    Liebe Grüße
    Iris

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