Krankenstandsdauer

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  • #62736
    Iris
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich hoffe mir kann wer weiterhelfen, wir haben eine Besserstellung der Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung in unserem KV.
    Habe die Lohnverrechnung erst kürzlich übernommen, es konnte mir bis jetzt keiner eindeutig die richtige Vorgehensweise erklären – daher bin ich mir sehr unsicher wie ich diese Anspruchsdauer richtig abrechne!

    Kollektivvertrag für die Angestellten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs

    Über die Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 des Angestelltengesetzes hinaus wird:

    a) bis zur Höchstbeitragsgrundlage ein Zuschuss zum Krankengeld in der Höhe der Differenz zwischen Krankengeld und dem normalen Nettoentgelt für die Dauer der Dienstverhinderung, längstens jedoch für die in lit b) genannten Zeiträume, gewährt, der jedoch 49% des Bruttoentgeltes nicht übersteigen darf,

    b) sonst bei einer Dienstzeit bis zu 5 Jahren 12 Wochen, ab 5 Jahren 24 Wochen, ab 15 Jahren 36 Wochen und ab 25 Jahren 48 Wochen volles Entgelt gewährt.

    Beispiel: Angesellter ist bereits seit 01.01.2006 im Krankenstand wie berechne ich den Anspruch?

    Danke im Voraus!

    Liebe Grüße aus Linz!
    Iris

    #67115
    svnu
    Mitglied

    ruf mal bei der GKK an- gut möglich, dass hier genauso wie im Metallgewerbe garnichts zu zahlen ist, weils einige der 100 Jahre alten Tegelungen nicht mehr gibt und sie aber damit zusammenhängende nicht erneuert/ausgebessert haben;

    wäre sowieso nur ab Teilentgelt zu zahlen;

    gibt es vielleicht Fälle in der Vergangenheit?

    Innung anrufen…?

    Viel Glück!

    #67116
    svnu
    Mitglied

    “ R „-egelungen solltens sein, sorry.

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