Bekanntgabe des Karenzurlaubes

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  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahren von stwolfi.
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  • #62619
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Allerseits!

    Wie ist eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:

    Eine junge Mutter muss ja normalerweise bis zum Ablauf der Wochenhilfe dem Dienstgeber bekanntgeben ob und wie lange sie in Karenz gehen möchte.
    Ich habe jetzt eine solche Dame, die bis zum Ablauf der Wochenhilfe keinerlei Äußerung darüber gemacht hat und im Anschluß an die Wochenhilfe auch nicht zur Arbeit erschienen ist (Teilzeit wurde auch nicht beantragt).
    Der Dienstgeber war nun sogar so großzügig und hat sie ca. 1 Monat später nochmals extra angeschrieben und um Bekanntgabe der gewünschten Karenz gebeten und dabei eine Frist zur Äußerung gesetzt.
    Auch diese Frist hat die Dienstnehmerin ohne irgend einer Äußerung verstreichen lassen.

    Kann nun der Dienstgeber das Dienstverhältnis als von der Dienstnehmerin beendet ansehen oder muss er ihr den Arbeitsplatz noch erhalten?? Vielleicht noch zur Info: der Zeitrahmen der Nichtmeldung liegt mittlerweile bereits über 2 Monate nach dem Wochenhilfeende.

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Vielen Dank im voraus und
    liebe Grüße
    Wolfi
    🙂 🙂 🙂

    #66741
    Martin
    Teilnehmer

    Servus Wolfi!

    1. Hat Dein Dienstnehmer einen Nachweis, daß er die Dienstnehmerin angeschrieben hat und eine Karenzvereinbarung eingemahnt hat? (Einschreiben)
    2. Welche Konsequenz tritt bei Nichterscheinen, bzw. Nichtmelden der Dienstnehmerin ein?
    Z.B. „…solten wir bis xx.xx.20006 keine Nachricht von Ihnen erhalten,
    a) nehmen wir Ihren unberechtigten vorzeitigen Austritt an
    b) sprechen wir eine Entlassung aus“

    Wenn sich der Dienstgeber von Ihr trennen möchte, muß dies gut dokumentiert werden, damit es nicht zu einer ungerechtfertigten Entlassung und deren Folgekosten kommt.
    Siehe hierzu auch in Arbeitsrechtbüchern die Kapitel: Krankenstand ohne Meldung – Entlassung.
    Die Dienstnehmerin könnte sonst argumentieren sie hätte die Meldung an den Dienstgeber geschickt und der DG hätte die Meldung verschlampt/ignoriert etc. Die Beweislast für eine Entlassung liegt beim Dienstgeber.

    Natürlich kannst Du die Mitarbeiterin weiter führen mit der Ungewissheit ob und wann Sie wieder kommt.

    #66743
    stwolfi
    Mitglied

    Danke Martin!

    1. Der Dienstgeber hat per Einschreiben eine Karenzvereinbarung eingefordert.
    2. Im Einschreiben wurde folgendes vermerkt: „Solte bis zum vorgemerkten Termin keine Reaktion Ihrerseits erfolgen, nimmt Fa. XY endgültig an, dass Sie das Dienstverhältnis beendet haben. In diesem Fall ist Ihr Anspruch auf Erhaltung des Arbeitsplatzes definitiv verwirkt.“

    Deine/Eure Meinung dazu: Reicht dies aus, um das Dienstverhältnis zu beenden?

    Danke im voraus
    liebe Grüße
    Wolfi

    #66744
    Martin
    Teilnehmer

    Servus Wolfi!

    Somit würde ich einen unberechtigten vorzeitigen Austritt abrechnen.

    #66745
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Martin!

    Alles klar und danke für deine Hilfe.

    Schönen Tag noch
    Wolfi

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