Aufsplitten des Welteinkommen, LSt, SV, MV, Sachbezug

Startseite Foren Personen mit besonderer Behandlung Aufsplitten des Welteinkommen, LSt, SV, MV, Sachbezug

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #62536
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Forumgemeinde!

    Habe einen Dienstnehmer mit Wohnsitz in Österreich und einem Dienstgeber in Deutschland.
    Die Hälfte seiner Arbeitszeit arbeitet er in Deutschland und ist mit dem deutschen Einkommen in Deutschland Einkommensteuerpflichtig.
    Die österreichische Hälfte ist in Österreich Lohnsteuerpflichtig. Die Sozialversicherung ist zur Gänze in Österreich pflichtig. (Da Wohnsitz in Ö und Absprache mit der GKK)

    Wie ist es der Mitarbeitervorsorgekasse für das deutsche Einkommen welches in Österreich nur SV-pflichtig aber nicht LSt pflichtig ist?
    Generell heißt es: Was SV pflichtig ist, ist auch MV pflichtig. Nur bei Abfertigung alt, hätte der Dienstnehmer ja auch keinen Anspruch, die ausländischen Einkommensbestandteile in die Berechnungsgrundlage der Abfertigung einzurechnen!

    Kann der Dienstwagen auch geteilt werden, oder sieht die Ö-Finanz den Sachbezug zur Gänze in Ö erfüllt?

    Überstunden: Müssen 40 Wochenstunden in Österreich angefallen sein, oder reicht die „Weltarbeitszeit“ von wöchentlich 40 Stunden um die Begünstigungen des § 68/2 zu lukrieren?
    (Es gibt Arbeitszeitaufzeichnung über die Weltarbeitszeit)

    Danke für Euer Feedback! Auch wenn nur in einem Teilbereich.

    Martin

    PS. Gibt´s an einem Sonntagnachmittag eine bessere Beschäftigung? 🙄

    #66561
    peter412
    Teilnehmer

    Hallo,

    ein schöner Fall, bezüglich MVK ist ME zu beachten welches Recht vereinbart wurde, wurde keine Rechtswahl getroffen, gilt mE das Recht jenes Staates in welchem der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt. Gilt österr. Recht voll mvk-pflichtig, gilt deutsches Recht keine Mvkpflicht.

    Bezüglich der Einkommensteuer bin ich der Meinung, dass der DN
    ist Österreich mit seinem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig
    ist, und daher eigentlich auch die nach österr. EStG geltenden Regelungen
    anzuwenden sind, in weiterer Folge greift dann das DBA mit Deutschland,
    wobei eben zu beachten ist ob die Anrechnungs- oder Befreiungsmethode
    im DBA vereinbart ist.

    Weiters noch zu beachten wäre, dass mE auch Db-pflicht für das gesamte
    Einkommen gegeben ist. Dafür sollte keine DZ-Pflicht gegeben sein, da
    keine Wirtschaftskammerzugehörigkeit in Östereich ( soweit ich es aus
    den Angaben interpretieren konnte)

    Bei der Kommunalsteuer wäre dann auch noch zu beachten ob es eine
    Betriebsstätte in Österreich gibt. Falls ja ist immer noch nicht sicher ob
    Kommunalsteuerpflicht besteht ( siehe RZ 161 Kommunalsteuerrichtlinie)
    denn auch hier kann durch ein DBA das Besteuerungsrecht in Deutschland
    sein.

    Lohnverrechnung kann echt spannend sein. (Alle Angaben ohne Gewähr)

    mfg
    peter412

    #66562
    Martin
    Teilnehmer

    Servus Peter!

    Danke für die prompte Antwort!

    Grüsse Martin

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.