Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.
Wien (APA) – Das Pendlerpauschale soll laut ÖVP-Klubobmann und ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger auch für die Zeit des Teleworkings oder einer Dienstverhinderung gelten. Außerdem will Wöginger Corona-Prämien für Betriebe, den Öffentlichen Dienst und auch Polizisten bis zu 3.000 Euro steuerfrei stellen, wie er am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte.
„Das Modell der Mitarbeiterbeteiligung sieht vor, dass Bonuszahlungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu rund 3.000 Euro völlig steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden“, erklärte Wöginger. Gegenüber dem Ö1-Morgenjournal erläuterte er: „Das heißt, das ist bares Geld auf die Hand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ Die Maßnahme sei nicht nur auf die Beschäftigten in Supermärkten beschränkt. „Dann könnten auchalle Betriebe bis zum öffentlichen Dienst zum Beispiel im Bereich der Polizei, Prämien und Zulagen bis zu dieser Höhe an die Mitarbeiter ausschütten.“
Die Regelung soll ebenso wie das Pendlerpauschale am Freitag beschlossen werden. Auf die Frage, warum nur Pendler und nicht alle Arbeitnehmer im Home Office ein Pendlerpauschale bekommen, antwortete Wöginger: „Wichtig ist, dass in Zeiten wie diesen, auch niemandem etwas weggenommen wird, und das wollen wir auch gesetzlich sicherstellen.“