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Allgemein Arbeitsrecht

Gesetzgeber macht Weg zur Arbeitszeitflexibilisierung frei

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Die von der Koalitionsparteien initiierten neuen Arbeitszeitregeln werden bereits ab September gelten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 5. 7. 2018 gefasst. Demnach ist es künftig möglich, bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Arbeitnehmer können eine 11. und 12. Arbeitsstunde allerdings ohne Angaben von Gründen ablehnen.

Gleiches gilt für individuell angeordnete Wochenend- und Feiertagsarbeit. Basis für den auch von Teilen der Opposition mitgetragenen Beschluss bildete ein Initiativantrag der Koalitionsparteien, der im Zuge der Plenarberatungen noch abgeändert wurde. Damit wird eine sogenannte Freiwilligkeitsgarantie im Gesetz verankert. Wer mehr als 10 Stunden am Tag bzw mehr als 50 Stunden pro Woche arbeitet, erhält zudem die Wahl, ob er diese Überstunden in Geld oder in Freizeit abgegolten haben will.

Die Arbeitszeitflexibilisierung wird damit sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern gleichermaßen zugutekommen. Grundsätzlich bleibt es aber auch nach dem neuen Arbeitszeitregime beim 8-Stunden-Tag und bei der 40-Stunden-Woche.

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