EuGH-Entscheidung zur EU-Arbeitszeitrichtlinie: Bezugszeitraum Höchstarbeitszeit
Der EuGH hat sich im April 2019 mit der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und der Auslegung von Art 6 Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung befasst. Ob diese Entscheidung Auswirkungen auf das österreichische nationale Recht hat, soll im nachfolgenden Beitrag untersucht werden. Ein Gastbeitrag von MMMag. Dr. Johannes Edthaler und Mag. Christina Traxler.