Zustellung an Wohnort während Präsenz- oder Ausbildungsdienst zulässig
Zustellungen an Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, sind durch das unmittelbar vorgesetzte Kommando vorzunehmen. Im vorliegenden Fall wurde an die Mitbewohnerin und Schwester des Revisionswerbers eine an den Revisionswerber gerichtete Strafverfügung an seine Wohnadresse zugestellt, obwohl er seinen Grundwehrdienst in einer Kaserne angetreten hatte.
Dezember-Session des VfGH hat begonnen
Die Mitglieder des VfGH sind zur letzten Session des laufenden Jahres zusammengetreten. Auf dem Programm stehen unter anderem die Gesetzesprüfung zum Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe und mehrere Rechtssachen im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung.
Änderung des Gebührengesetzes im BGBl kundgemacht
In BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017, ist die Änderung des Gebührengesetzes, mit der es zu einer Befreiung von Verträgen über die Miete von Wohnräumen von den Hundertsatzgebühren kommt, kundgemacht worden. Das Gesetz ist mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft getreten; die Befreiung gilt daher mit 11. 11. 2017. Siehe im Detail bereits Twardosz, SWK 32/2017, 1329.
Gewerberechtlicher Geschäftsführer haftet für Überschreitung der Gewerbeberechtigung
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss sicherstellen, dass die Grenzen der Gewerbeberechtigung nicht überschritten werden. Das Gebot der Einhaltung der Grenzen der Gewerbeberechtigung soll nach seinem Zweck sicherstellen, dass für die Ausübung des Gewerbes die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.
Zustellung an Wohnort während Präsenz- oder Ausbildungsdienst zulässig
Zustellungen an Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, sind durch das unmittelbar vorgesetzte Kommando vorzunehmen. Im vorliegenden Fall wurde an die Mitbewohnerin und Schwester des Revisionswerbers eine an den Revisionswerber gerichtete Strafverfügung an seine Wohnadresse zugestellt, obwohl er seinen Grundwehrdienst in einer Kaserne angetreten hatte.
Dezember-Session des VfGH hat begonnen
Die Mitglieder des VfGH sind zur letzten Session des laufenden Jahres zusammengetreten. Auf dem Programm stehen unter anderem die Gesetzesprüfung zum Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe und mehrere Rechtssachen im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung.
Änderung des Gebührengesetzes im BGBl kundgemacht
In BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017, ist die Änderung des Gebührengesetzes, mit der es zu einer Befreiung von Verträgen über die Miete von Wohnräumen von den Hundertsatzgebühren kommt, kundgemacht worden. Das Gesetz ist mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft getreten; die Befreiung gilt daher mit 11. 11. 2017. Siehe im Detail bereits Twardosz, SWK 32/2017, 1329.
Gewerberechtlicher Geschäftsführer haftet für Überschreitung der Gewerbeberechtigung
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss sicherstellen, dass die Grenzen der Gewerbeberechtigung nicht überschritten werden. Das Gebot der Einhaltung der Grenzen der Gewerbeberechtigung soll nach seinem Zweck sicherstellen, dass für die Ausübung des Gewerbes die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.
Änderung des Gebührengesetzes im BGBl kundgemacht
In BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017, ist die Änderung des Gebührengesetzes, mit der es zu einer Befreiung von Verträgen über die Miete von Wohnräumen von den Hundertsatzgebühren kommt, kundgemacht worden. Das Gesetz ist mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft getreten; die Befreiung gilt daher mit 11. 11. 2017. Siehe im Detail bereits Twardosz, SWK 32/2017, 1329.
Gewerberechtlicher Geschäftsführer haftet für Überschreitung der Gewerbeberechtigung
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss sicherstellen, dass die Grenzen der Gewerbeberechtigung nicht überschritten werden. Das Gebot der Einhaltung der Grenzen der Gewerbeberechtigung soll nach seinem Zweck sicherstellen, dass für die Ausübung des Gewerbes die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.
VfGH: Regelung der Werbeabgabe ist verfassungskonform
Der VfGH hat in seiner Herbstsession insgesamt 23 Beschwerden von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen bzw Radiostationen gegen die Werbeabgabe abgelehnt. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für Werbung im Internet anders als für Werbung in Printmedien oder Radio keine Werbeabgabe einzuheben.
Versicherungsverhältnis erfordert ein Wagnis
Der Revisionswerber hatte ein von ihm jederzeit kündbare Ablebensversicherung geschlossen und eine Einmalprämie bezahlt. Der Versicherer hatte sich verpflichtet, dem Revisionswerber im Falle des Rückkaufes bei Kündigung oder dem Begünstigten im Falle des Todes des Revisionswerbers einen Betrag auszubezahlen, der sich aus dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Wert der Veranlagung der Einmalprämie durch den Versicherer ergab.