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Zahlungsdienstegesetz 2018: Neue Regeln für Dritt-Zahlungsdienstleister

Zahlungsdienstegesetz 2018: Geplant sind die Regulierung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten und die Einführung einer starken Kundenauthentifizierung bei Online-Zahlungen. (Bild: © iStock) Zahlungsdienstegesetz 2018: Geplant sind die Regulierung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten und die Einführung einer starken Kundenauthentifizierung bei Online-Zahlungen. (Bild: © iStock)

Klare rechtliche Rahmenbedingungen für Dritt-Zahlungsdienstleister und eine Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr sind die Ziele des neuen Zahlungsdienstegesetzes 2018, das die Regierung dem Nationalrat vorgelegt hat (RV 11 BlgNR 26. GP). Da sich der Zahlungsverkehrsmarkt in technischer Hinsicht erheblich weiterentwickelt hat, ist eine Überarbeitung des bisherigen Aufsichtsregimes für Zahlungsdienstleister notwendig, so die Erläuterungen zum Gesetzentwurf.

Die Maßnahmen umfassen etwa die Regulierung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten, die Einführung einer starken Kundenauthentifizierung bei Online-Zahlungen sowie die Festlegung klarer und kundenfreundlicher Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen, heißt es in den Ausführungen des Finanzministeriums. Die Umsetzung erfolgt aufgrund von EU-Vorgaben, die laut Folgenabschätzung mit mehrheitlich vollharmonisierten Vorschriften weitgehend keinen nationalen Spielraum zulassen.

In Kraft treten soll das neue Gesetz grundsätzlich mit 1. 6. 2018, wobei die Umsetzung der EU-Vorgaben bereits bis 13. 1. 2018 erfolgen hätte sollen. Bestimmte technische Regulierungsstandards werden 18 Monate nach Inkrafttreten des entsprechenden delegierten Rechtsaktes, den die Europäische Kommission zu erlassen hat, wirksam.

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