EU: SV-Pflicht bei Tätigkeiten in zwei/mehreren Staaten – SV im Arbeitgeber-Staat auch wenn Tätigkeit im Heimatstaat 25% überschreitet
Seit dem 1.7.2023 gibt es in bestimmten Fällen von Telearbeit die Möglichkeit die Sozialversicherungszuständigkeit jenes Staates zu behalten, in dem der Arbeitgeber den Sitz hat, auch wenn die Arbeitnehmer in einem anderen Staat wohnen und dort weniger als 50% ihrer Arbeitszeit verbringen.
Telearbeit und Sozialversicherung: Rahmenvereinbarung nunmehr auch zwischen Österreich und Slowakei ab 1. Juni 2023
Anfang März 2023 wurde nunmehr auch mit Slowakei als drittem Staat (neben Deutschland und der Tschechischen Republik) eine Rahmenvereinbarung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit unterzeichnet. Die diesbezügliche Rahmenvereinbarung entspricht in ihren Eckpunkten den bereits geschlossenen Vereinbarungen mit Deutschland und Der Slowakei.
Telearbeit und Sozialversicherung: Rahmenvereinbarung zwischen Österreich und Tschechien ab 1. März 2023
Am 30. Jänner 2023 wurde mit Tschechien eine Rahmenvereinbarung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit unterzeichnet. Die diesbezügliche Rahmenvereinbarung entspricht in ihren Eckpunkten der auch bereits mit Deutschland abgeschlossenen Rahmenvereinbarung.
COVID-19: Sonderregelung für Arbeitsunfälle im Homeoffice
Durch den Ausbruch des Coronavirus Sars-CoV-2 und die dadurch ausgelöste weltweite Covid-19-Pandemie wurde das Arbeiten von zu Hause aus – auch Homeoffice oder Telearbeit genannt – österreichweit zum Massenphänomen. Diesbezüglich stellt sich auch die Frage, wie Unfälle im Homeoffice zu beurteilen sind.