Ist die Zahlung von Rentenansprüchen der 2. Säule (Schweiz) an die Ex-Gattin aus dem Einkommen des Beschwerdeführers auszuscheiden?
Zahlt ein in Österreich lebender Steuerpflichtiger – dem Pensions-Splitting in der Schweiz Rechnung tragend – an seine niemals berufstätig gewesene Ex-Gattin aufgrund eines Scheidungsurteils eine „angemessene Entschädigung“ nach Art 124 ZGB in Höhe der Hälfte seiner schweizerischen Rentenbezüge aus der 2. Säule, so handelt es sich hiebei beim Beschwerdeführer um eine Unterhaltszahlung, die eine steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung darstellt.