DBA | Doppelte Nichtbesteuerung durch Qualifikationskonflikte
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beschränken Besteuerungsrechte und unterdrücken somit nationales Steuerrecht. Durch unterschiedliche Auslegung von Regelungen eines DBA durch die beiden Vertragsstaaten können negative Qualifikationskonflikte ausgelöst werden, mit der Folge einer doppelten Nichtbesteuerung. Um dem entgegenzuwirken, sehen einzelne DBA, die zwecks Vermeidung von Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode vorsehen, sogenannte „Switch-Over“- oder „Subject-To-Tax“-Klauseln vor, die es dem Ansässigkeitsstaat ermöglichen, die Steuerfreistellung von Auslandseinkünften zu verweigern. Das BFG hatte sich kürzlich mit der Auslegung einer solchen „Switch-Over“-Klausel im DBA Deutschland idF vor dem Abänderungsprotokoll 2023 zu befassen.