Zur Kreditschädigung nach § 152 StGB
Seit dem sogenannten „Kirch-Prozess“, der in Deutschland stattgefunden hat, ist das in § 152 StGB geregelte und weitgehend unbekannte Delikt der Kreditschädigung wieder mehr in den öffentlichen Fokus gerückt. Der folgende Beitrag soll dem aktuellen Anlass des oben erwähnten Prozesses zufolge in gebotener Kürze aber doch umfassend den Tatbestand der Kreditschädigung darstellen und zugleich, zur Erzielung eines besseren Verständnisses, an Hand praktischer Fallkonstellationen den Anwendungsbereich der Norm aufzeigen..