Nicht zugelassene Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung?
Der Verwaltungsgerichtshof (15.12.2021, Ro 2020/15/0010) hat ausgesprochen, dass, wider des Usus der Abgabenbehörden, auch nicht zugelassene Heilbehandlungen eine außergewöhnliche Belastung (agB) darstellen können. Er hat dazu die Bedingungen formuliert.
BFG: Krankheitskosten aufgrund eigener Behinderung
Mehraufwendungen, die aus der eigenen Behinderung erwachsen, unterliegen gemäß § 4 der Verordnung Außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303, der begünstigten Behandlung als außergewöhnliche Belastungen ohne Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs 4 EStG.