Homeoffice oder Mobile Working – (auch) die Kommunalsteuer macht den Unterschied
In Zeiten des vermehrten Homeoffice wird sich auch die Frage stellen, in welche Gemeinde die Kommunalsteuer zuzuordnen ist. Diese brennt wohl umso mehr, als Homeoffice für viele nicht nur eine Übergangslösung zu sein scheint.
VwGH: Befreiung von der Kommunalsteuer nicht für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
§ 8 Z 2 KommStG enthält eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Von den in § 35 Abs 2 BAO – dort in einer bloß beispielhaften Aufzählung – genannten gemeinnützigen Zwecken sind nur die Zwecke der Gesundheitspflege und die näher umschriebenen Fürsorgezwecke von der Kommunalsteuer befreit.
Kommunalsteuer: Betriebliche Nutzung des Firmenautos kein Gehaltsbestandteil der geschäftsführenden Organe
Überlässt eine GmbH ihrem Geschäftsführer ein Kfz zur Nutzung für Fahrten im betrieblichen Interesse der GmbH (Betriebsfahrten), stellt dies keinen Gehaltsbestandteil dar und erhöht daher nicht die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer wesentlich (also mehr als 25 %) an dieser GmbH beteiligt ist.