#190 – 3 Minuten Recht – Kinderbetreuungsgeld und Teilung der Elternkarenz
In dieser Folge werden die beiden möglichen Varianten erläutert, wie Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann (Kinderbetreuungsgeld- Konto oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld). Weiters welche Voraussetzung für den jeweiligen Bezug zu erfüllen sind. Auch bei der Teilung der Elternkarenz zwischen den Eltern gibt es einiges zu beachten, auch diese Punkte werden näher besprochen.
OGH: Anspruchsberechtigung für Kinderbetreuungsgeld
Wenn der selbständig erwerbstätige Elternteil im (nicht ganzjährigen) Anspruchszeitraum Einkünfte (ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) erzielt, die umgerechnet auf das Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, sind die im betreffenden Kalenderjahr insgesamt vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht den Einkünften hinzuzuschlagen.
Abgrenzung selbständiger Einkünfte bei Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld
Wer neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld selbständige Einkünfte erwirbt, hat bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Jahr des Bezugs nachzuweisen, dass die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wurde. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.
Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld
Die Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld ist gemäß § 18 Abs 3 KBGG eine Abgabe nach § 1 BAO. Es finden daher die Verjährungsbestimmungen der BAO Anwendung.
Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld durch eine Kommanditistin
Fast möchte man sagen: Natürlich hat die Gebietskrankenkasse das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einer Kommanditistin zurückgefordert, deren Einkommensteuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb auswies. Dabei war unstrittig, dass die Bezieherin des Kinderbetreuungsgeldes im Bezugszeitraum keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.
OGH: Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus
Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach § 6 Abs 1 oder Abs 3 KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in‑ oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach § 27 Abs 3 Z 1 KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.
Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld
Christa Kocher berichtet über einen Fall bei dem der Beschwerdeführer zur Rückzahlung von zuerst 1.867,82 € und letztlich 648,42 € Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld verpflichtet wurde. Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (6,06 € pro Tag) war ein Kredit für Geburten vor dem 1. 1. 2010, der bei Verbesserung der Einkommenssituation wieder zurückzuzahlen war.