#160 – 3 Minuten Recht – Was bringt das GesDigG 2023?
Mit dem Gesellschaftsrechtlichen-Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDigG 2023) soll Artikel 13i der Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungs-Richtlinie 2019/1151 umgesetzt werden. Dieser regelt, dass eine Person auf Grund bestimmter Handlungen für einen vordefinierten Zeitraum nicht als vertretungsbefugtes Organ einer Kapitalgesellschaft im jeweiligen nationalen Register eingetragen werden kann. Man spricht in diesem Fall von einer „Disqualifikation“.
#159 – Alexander Albl und Moriz Frech – GesDigG 2023: Disqualifikation von Geschäftsführern im Fokus
Nicht so digital, wie es der Titel vermuten lässt, aber mit spannenden Neuerungen zur Disqualifikation von Geschäftsführern und Vorständen. Was das GesDigG 2023 bringt und wann ein Geschäftsführer oder Vorstand ungeeignet und damit disqualifiziert ist, erläutern Alexander Albl und Moriz Frech von Albl Frech Rechtsanwälte.