Gemischte Schenkung – Abgrenzung Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit – neues aus dem EStR-Wartungserlass 2023
Bei einer gemischten Schenkung handelt es sich um eine Schenkung mit einer Gegenleistung, weshalb sie unter gewissen Umständen insbesondere der Immobilienertragsteuer ImmoESt unterliegen kann. Da die gemischte Schenkung im Ertragsteuerrecht, anders als bspw. in der Grunderwerbsteuer, nicht in einen unentgeltlichen, teilentgeltlichen und entgeltlichen Teil aufgespaltet, sondern dem im Vordergrund stehendem Element zugeordnet wird, nimmt die Höhe der Gegenleistung eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung ein.