Gebäudeentnahme zu steuerlichen Buchwerten
Entnahmen aus dem betrieblichen in den privaten Bereich erfolgen grundsätzlich mit dem Teilwert, wodurch die im betrieblichen Bereich entstandenen stillen Reserven – falls die sog. Teilwertvermutung nicht zur Anwendung gelangt – aufgedeckt und besteuert werden. Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurde erstmals als Erleichterung geregelt, dass die Entnahme von Grund und Boden, soweit keine schädliche Ausnahme vom Sondersteuersatz vorliegt, zum steuerlichen Buchwert und daher steuerneutral erfolgt. Damit entfällt die Besteuerung eines Gewinnes, dem kein Veräußerungserlös und kein Mittelzufluss zugrunde liegt.
Gebäudeentnahme zu steuerlichen Buchwerten
Entnahmen aus dem betrieblichen in den privaten Bereich erfolgen grundsätzlich mit dem Teilwert, wodurch die im betrieblichen Bereich entstandenen stillen Reserven – falls die sog. Teilwertvermutung nicht zur Anwendung gelangt – aufgedeckt und besteuert werden. Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurde erstmals als Begünstigung geregelt, dass die Entnahme von Grund und Boden, soweit keine schädliche Ausnahme vom Sondersteuersatz vorliegt, zum steuerlichen Buchwert und daher steuerneutral erfolgt.


