Schlagwort: Freistellungszeugnis

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Freistellungszeugnis für werdende Mütter

Ab 1. 1. 2018 kann der Anspruch auf vorzeitige Freistellung werdender Mütter von der Arbeits­leistung wegen Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind nicht nur durch das Zeugnis eines Amtsarztes oder Arbeitsinspektionsarztes, sondern auch durch ein fachärztliches Zeugnis begründet werden.