BILANZIERUNG | Entwurf AFRAC Stellungnahme 40
Hybride Finanzinstrumente sind Finanzprodukte, die weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital zuordenbar sind, da die Kapitalanlagen kombinierte Charaktereigenschaften aufweisen. Typische Beispiele für hybride Finanzprodukte sind Wandel- bzw. Optionsanleihen, Genussscheine sowie das partiarische Darlehen. Der vorliegende Entwurf für die AFRAC-Stellungnahme 40 „Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)“ soll Kriterien für die Zuordnung in der Bilanz festlegen und die daraus folgenden Konsequenzen im Jahresabschluss nach Unternehmergesetzbuch (UGB) beurteilen.
Auswirkungen der COVID-Krise auf die Bilanzierung
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch bei der UGB-Bilanzierung zum 31.12.2020 und 2021 in vielen Bereichen zu berücksichtigen, wobei oftmals komplexe Fragestellungen zu beurteilen sind. In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick geben, welche Auswirkungen im Besonderen bei der Bilanzierung zum 31.12.2020 und 2021 relevant sind.
BILANZIERUNG | Nachträgliche Änderung von Jahresabschlüssen?
Der Jahresabschluss ist bereits aufgestellt oder sogar schon festgestellt. Es stellt sich nachträglich heraus, dass ein Fehler im Abschluss enthalten ist oder sonstige Änderungen vorgenommen werden sollen bzw müssen. Wie ist in derartigen Fällen vorzugehen? Das Unternehmensrecht enthält diesbezüglich keine expliziten Regelungen. Für die Bilanzierungspraxis ist deshalb die neue AFRAC-Stellungnahme 39 zur „Änderung von UGB-Abschlüssen und Lageberichten“ zu begrüßen, die derzeit im Entwurf vorliegt und deren Finalfassung abzuwarten bleibt. Im nachfolgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die Kerninhalte dieser Stellungnahme.