Neuerungen im Ausländerbeschäftigungsrecht
Mit BGBl I 2018/94, ausgegeben am 22. 12. 2018, wurde das AuslBG ab 1. 1. 2019 geändert. Kernpunkte der Reform sind eine verfassungskonforme Gestaltung des Punkteschemas für die Zulassung sonstiger Schlüsselkräfte zum Arbeitsmarkt und eine Verordnungsermächtigung für die Festlegung regionaler Mangelberufslisten und von Berufen im hochqualifizierten Bereich. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Änderungen im Ausländerbeschäftigungsrecht
Mit BGBl I 2017/66, ausgegeben am 22. 5. 2017, wurde das Ausländerbeschäftigungsrecht novelliert. Inhalt der mit 1. 10. 2017 in Kraft tretenden Novelle sind insbesondere die Umsetzung der Saisonarbeiter-Richtlinie (Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 2. 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer, ABl L 94 vom 28. 3. 2014, S 375) und der ICT-Richtlinie (Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 5. 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers, ABl L 157 vom 27. 5. 2014, S 1). Dr. Andreas Gerhartl stellt die wichtigsten Neuerungen überblicksweise vor.