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Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass

(Bild: © iStock/jojoo64)

Erlass des BMF vom 19. 7. 2021, 2021-0.509.787.

Am 20. 7. 2021 wurde der Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass in der Findok veröffentlicht. Der Erlass ersetzt jenen vom 4. 10. 2016, BMF-280000/0165-IV/3/2016, und regelt die organisatorische Umsetzung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes durch die Abgabenbehörden des Bundes (§ 49 Z 1 BAO) im abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde, sofern die Bestimmungen des FinStrG vollzogen werden.

Mit diesem Erlass werden keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründet.

Das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG, BGBl I 2015/116 idgF, stellt den Abgaben- und Finanzstrafbehörden für Prüfungen sowie Maßnahmen der Abgabensicherung bestimmte Informationen und Möglichkeiten zur Verfügung.

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