Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
Am 20. 7. 2021 wurde der Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass in der Findok veröffentlicht. Der Erlass ersetzt jenen vom 4. 10. 2016 und regelt die organisatorische Umsetzung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes durch die Abgabenbehörden des Bundes (§ 49 Z 1 BAO) im abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde, sofern die Bestimmungen des FinStrG vollzogen werden.