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Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 128 vom 9. 2. 2021.
Um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Künstlerinnen und Künstler abzufedern, wurden im vergangenen Jahr mehrere Fördertöpfe eingerichtet. So können etwa über den bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eingerichteten Überbrückungsfonds Unterstützungsleistungen als Ersatz für Einnahmenausfälle beantragt werden.
Für besondere Not- und Härtefälle steht beim Künstler-Sozialversicherungsfonds außerdem ein eigener COVID-19-Fonds zur Verfügung, der vor allem dann einspringt, wenn andere Förderinstrumente nicht greifen. Beide Fördertöpfe sollen nun ein weiteres Mal aufgestockt werden. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am 9. 2. 2021 einstimmig grünes Licht für einen entsprechenden Antrag gegeben.
Konkret sieht der Gesetzesantrag der Regierungsparteien (1253/A) vor, für den beim Künstler-Sozialversicherungsfonds eingerichteten COVID-19-Fonds nochmals 20 Mio Euro zur Verfügung zu stellen und die Fondsmittel damit auf 40 Mio Euro zu verdoppeln. Zudem wird der Überbrückungsfonds für selbständige Künstler in Notlage um weitere 10 Mio Euro aufgestockt.
Damit stehen bis Ende 2021 für diesen Bereich Förderungen in der Höhe von insgesamt 120 Mio Euro bereit. Sie können von freischaffenden Künstlern, denen Einnahmen infolge der Pandemie weggebrochen sind, beantragt werden. Zuletzt waren die Fondsmittel im Dezember von 90 Mio Euro auf 110 Mio Euro erhöht worden. Bei der Abstimmung mitberücksichtigt wurde ein Abänderungsantrag, mit dem jedoch lediglich ein Redaktionsversehen im Titel beseitigt wurde.