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Wien (APA) – Das Finanzministerium erlässt vorübergehend die Umsatzsteuer auf Atemschutzmasken. Normalerweise wären diese mit 20 Prozent besteuert, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Ministerium.
Die Umsatzsteuerbefreiung gelte für „Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken,“ die nach dem 13. April und vor dem 1. August getätigt werden, hieß es aus dem Ministerium. Der „in Kürze“ vorliegende Gesetzesentwurf werde ein entsprechendes rückwirkendes Inkrafttreten vorsehen, so das Ministerium weiter.
Atemschutzmasken seien eine wichtige Gesundheitsmaßnahme im Kampf gegen das Coronavirus – „deshalb haben wir den Steuersatz für die Lieferung und den Erwerb auf 0% reduziert und halten damit die finanzielle Belastung durch die Maskenpflicht für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering,“sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut Aussendung vom Dienstag.