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Wien – Die Bundesregierung hat im Rahmen der Coronahilfen nun angekündigt, die Stundungen von Steuern und Abgaben (Sozialversicherungsbeiträge) um drei Monate bis 30. Juni zu verlängern. Auch wird die Möglichkeit geschaffen, diese COVID-bedingten Rückstände mit Ratenzahlungen zu begleichen, wenn die Stundungen enden – „über längere Zeit zu einem weitaus günstigeren Zinssatz“, teilte das Finanzministerium mit.
„Wir sorgen dafür, dass die Unternehmen nicht in der ersten Erholungsphase nach dem Lockdown Steuern zurückzahlen müssen“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). „Mit dem neuen Ratenzahlungsmodell geben wir unseren Unternehmen spürbar mehr Zeit, um ihre Steuerrückstände zu zahlen“, heißt es von Vizekanzler und Grünen-Chef Werner Kogler.
Bis zum 30. Juni werden keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt, so Blümel. Zudem werde den Abgabepflichtigen eine neuerliche Antragstellung und den Finanzämtern eine weitere Bescheiderlassung erspart.
77 Prozent der Stundungen und Herabsetzungen betreffen Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz bis 700.000 Euro. Bis 31. Dezember 2020 gab es Stundungen in der Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro. Davon sind aktuell laut Finanzministerium noch rund 5,3 Milliarden Euro an Steuern gestundet bzw. Steuervorauszahlungen herabgesetzt. In Summe sind bis dato 894.661 Anträge freigegeben worden. (APA)