OGH: Verjährungsregelung für erbrechtliche Tatbestände
Die Anwendung der neuen Verjährungsregelung für erbrechtliche Tatbestände kann in Einzelfällen zu einer Verkürzung der bei ihrem Inkrafttreten noch laufenden langen Verjährungsfrist führen.
Verjährung von Zulagen
Der Anspruch auf Geldleistungen verjährt im Regelfall nach drei Jahren. Vergleichsverhandlungen stellen zwar einen Hemmungsgrund dar, aber nur, wenn diese Verhandlungen von beiden Seiten ernsthaft geführt werden. Im Ergebnis darf sich der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung von Forderungen daher – wie ein aktuelles Beispiel zeigt – nicht zu lange Zeit lassen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.