Schlagwort: Verjährung

Ende Dienstverhältnis

Verjährung von Zulagen

Der Anspruch auf Geldleistungen verjährt im Regelfall nach drei Jahren. Vergleichsver­handlungen stellen zwar einen Hemmungsgrund dar, aber nur, wenn diese Verhandlungen von beiden Seiten ernsthaft geführt werden. Im Ergebnis darf sich der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung von Forderungen daher – wie ein aktuelles Beispiel zeigt – nicht zu lange Zeit lassen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.