Lynette

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  • als Antwort auf: SZ-Berechnung bei Änderung Gehalt #74168
    Lynette
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    War auch so der Meinung.
    Das UG bleibt selbstverständlich unverändert und das WG bekomme ich in der Höhe des 30 Stunden Gehaltes.
    Dass ich das J/6 übersteige ist mir auch klar, aber die LSt kann ich mir eh zurückholen; hab eh eine Menge Werbungskosten geltend zu machen.
    Dankeschön für deine Hilfe!
    LG

    als Antwort auf: SZ-Berechnung bei Änderung Gehalt #74165
    Lynette
    Teilnehmer

    Mein KV sagt nur: „Den Dienstnehmern gebührt im Juni ein Urlaubszuschuss und im November eine Weihnachtsremuneration in der Höhe von je einem Monatsentgelt. Den während des Jahres eintretenden Dienstnehmern gebühren diese Sonderzahlungen nur im aliquoten Ausmaß. „

    Das steht bei Punkt SZ. Sonst nichts.

    als Antwort auf: Pendlerpauschale #74073
    Lynette
    Teilnehmer

    Danke für deine Antwort.
    Ich beantrage es sowieso nur über die Veranlagung, da ich keine mtl. Lohnsteuer zahle und mir die Beantragung beim AG daher nichts bringt.

    Ich werde sie mal für die Veranlagung 2014 geltend machen, dann seh ich eh, ob es akzeptiert wird oder nicht.

    LG Lynette

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