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KueckenTeilnehmer
Hallo Stefan,
ohne jemand etwas zu unterstellen – die Mitarbeiter, denen ein Diensthandy zur Verfügung gestellt wird – weil Sie kein eigenes Handy haben (ja, das gibts heutzutage tatsächlich noch :o)) – telefonieren mit Sicherheit mehr als bloß 30% privat und die Grundgebühr sparens auch noch da diese bei der Berechnung unbeachtet bleibt und nur die Verbindungsentgelte herangezogen werden – Aber da der DG keinen Sachbezug dafür ansetzen will schaut er nur allzugerne darüber hinweg
Danke für Deine rasche Antwort
lG Nika
KueckenTeilnehmerwie siehts aus, wenn man bei allen DN mit Diensthandy pauschal 30% Privatanteil zum Abzug bringt?
lg nika
KueckenTeilnehmerDanke Roland!
Im Ortner vom Stand 2005 steht das noch nicht drinnen – du hast mir sehr geholfen.
Mein Chef glaubt mir nur was, wenn ich einen § dazu zitiere – aber als er dein Posting gelesen hat – wars für Ihn O.K. 😕
Ich geh jetzt in die Küche schmollen 😉
Danke nochmals ein wunderschönes sonniges WE wünsch ich dir
LG Nika
KueckenTeilnehmerHallo Petra!
Dass ich auf diesen Beitrag noch eine Antwort erhalte hätt ich nicht gedacht 😀
Möglicher Weise liegt dies daran, dass ich mich nicht unbedingt sehr klar ausgedrückt hatte. Ich bin kein Praktiker und arbeite daher auch nicht auf oder mit einem Lohnverrechnungsprogramm …. meine Arbeit besteht lediglich aus dem theoretisieren – das fällt natürlich nicht immer leicht – denn ich weiß nicht ob man, wenn man einem DN der im September 06 ausgetreten ist, theoretisch im Februar 07 Bezüge auszahlt die im Zusammenhang mit der Arbeit 2006 stehen – praktisch irgendwie korrekt abrechnen kann. Bzw. ist es tatsächlich möglich über den Jahreswechsel einen ehemaligen Mitarbeiter zu rollen der schon 6 Monate aus dem Betrieb ausgeschieden ist? – und ist das dann eine Nachzahlung? Muss ich das überhaupt rollen? er kriegts ja jetzt – ich kenn mich ned aus 😳
KueckenTeilnehmerHallo Ihr zwei fleißigen!
Danke für die Antworten, mein Arbeitstag geht glücklicher Weise nur bis 16:30 so habe ich leider ohne eure Hilfestellungen – mit einem leicht mulmigen Gefühl im Bauch – gestern bereits meine Meinung kundtun müssen.
Jetzt bin ich allerdings beruhigt, da ich mich in meiner Äußerung bestätigt fühle!
Die „Geschichte“ mit dem Tischler habe ich auch gefunden – allerdings eben nichts was dagegen sprechen würde-und eigentlich gibts doch immer etwas, das dagegen spricht ;o)
Jedenfalls geht der DG diesen (etwas frechen) Weg, und der DN kommt dadurch quasi zu einem abgabenfreien Weihnachtsbonus.
Lieber Rainer, ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrem beruflichen Wechsel und hoffe bald wieder etwas von Ihnen zu lesen. ;o)
LG Nika
KueckenTeilnehmerIch kann mich Ihnen diesbezüglich uneingeschränkt anschließen.
Ich möchte nur noch hinzufügen -> obiges war eigentlich (egozentrischer Weise) nur auf mich bezogen.
Um es zu verdeutlichen hätte ich wohl schreiben müssen: Danke für die Beantwortung m e i n e r Fragen, auch wenn diese nachträglich betrachtet zugegebener Weise manchmal wirklich sehr banal waren.
😉
Dass sich jemand aufgrund meiner Formulierung auf den Schlips getreten fühlen könnte – kam mir gar nicht in den Sinn. 😛Liebe Grüße schönes Wochenende und dass die Sonne lange scheint wünscht euch
NikaKueckenTeilnehmerIch kann (und so denken sicherlich die meisten User) mich den gegenseitigen Komplimenten der beiden Herren nur anschließen.
Es ist wirklich äußerst hilfreich, dass es Personen im Bereich der Personalverrechnung gibt, die – zuverlässig und kompetent – Fragen aus den verschiedensten Bereichen beantworten, auch wenn diese Fragen nicht immer knifflig und oftmals unzureichend erläutert sind.
An dieser Stelle auch herzlichen Dank von mir für die zahlreichen Gedankenanstöße, kompetenten Ausführungen und vorallem für die aufgebrachte Geduld selbst die banalsten Fragen zu beantworten.
Danke auch an alle anderen Forumsteilnehmer die ebenfalls fleißig und fachlich korrekt, Beiträge der Kollegen recherchieren und bei der Beantwortung von kniffligen Fragen aktiv mitarbeiten. Ich hoffe, dass dies auch in Zukunft so prima funktioniert und freue mich auf zahlreiche Diskussionen um neue Wege zur Lösung verschiedenster Probleme zu finden.
Liebe Grüße
NikaKueckenTeilnehmerWieso steht eigentlich kein emoticon, dass die Zunge raus streckt zur Auswahl? 😉
Ich werde das nächste Mal nicht so sparsam mit den Informationen, welche zu meiner Antwort führten umgehen, ob diese dadurch dann auch so professionell klingt wie die Ihrigen bleibt zu bezweifeln.
Liebe Grüße an alle Liebhaber der vielen Worte
Küsschen
euer kückenKueckenTeilnehmerred mal mit dem Chef – wenn man die Parkscheine über den Betriebsrat laufen lässt ist meines Wissens für die DN auch nix anzusetzen ;o)
lG Nika
KueckenTeilnehmerguten Morgen Veronika!
Prinzipiell gilt: Das Service-Entgelt ist für Bezieher von Kinderbetreuungsgeld (zum Stichtag) ist durch den Krankenversicherungsträger einzuheben –
lG Nika
KueckenTeilnehmerherzlichen Dank
KueckenTeilnehmerKannst du mir bitte noch sagen wo ich das finden kann? 😳
Übrigens danke für die prombte antwort
LG NIka
KueckenTeilnehmerund wie wird das abgerechnet? -Sachbezug und voll pflichtig?
LG Nika
KueckenTeilnehmerLieber Herr Kraft!
Danke für die Anteilnahme an meinem Problem 🙂
Die Anfrage an das FA lass ich lieber bleiben, sonst kommen die vielleicht noch auf die Idee der Bonus könnte als Vorteil aus dem DV zu sehen sein, da es ohne diese Vorgangsweise nicht zu einer Bonusberechnung käme 😆
Ich fühl mich schon abgesichert genugt, von einer so namhaften Person auf diesem Gebiet, bestätigt worden zu sein.
Herzlichen Dank und
Liebe Grüße
NikaKueckenTeilnehmernoch viel besser sind die Kurse welche die beiden geben! Immer wieder tauchen hier Fragen auf – die in einem der Seminare genauestens erörtert wurden ;o)
Auch ich sage: Herzlichen Dank für die Geduld und meine Wertschätzung dafür, dass Sie Ihren Beruf zu Ihrem Lebensinhalt gemacht haben.
Liebe Grüße Nika
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