rollung, abgelaufenes Kalenderjahr

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    Beiträge
  • #63136
    Kuecken
    Teilnehmer

    ich steh scheinbar auf der leitung – kann mir jemand sagen, wo geschrieben steht, dass man nach dem 15. Jänner das abgelaufene Kalenderjahr nicht mehr rollen darf

    bitte – ich hab schon so lang gsucht und find nix – mein Chef will unbedingt wissen wo das steht

    #67973
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Kücken!

    Wenn du den „großen“ Ortner (Stand 1.1.2006) hast:
    Siehe Seite 192: „Die Aufrollung und Neuberechnung der LSt kann im laufenden Kalenderjahr, unter Miteinbeziehung des Dezemberbezugs bis zum entsprechenden Lohnsteuerfälligkeitstag (15.1. des Folgejahrs) erfolgen.“

    Natürlich ist es auch noch später möglich, in ein altes Jahr (SV!) zu rollen (Nachzahlungen für abgelaufene KJ).

    Schöne Grüße

    #67976
    Kuecken
    Teilnehmer

    Danke Roland!

    Im Ortner vom Stand 2005 steht das noch nicht drinnen – du hast mir sehr geholfen.

    Mein Chef glaubt mir nur was, wenn ich einen § dazu zitiere – aber als er dein Posting gelesen hat – wars für Ihn O.K. 😕

    Ich geh jetzt in die Küche schmollen 😉

    Danke nochmals ein wunderschönes sonniges WE wünsch ich dir

    LG Nika

    #67981
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Nika!

    Du kannst ja deinem Chef auch den § 79 EStG zeigen – da steht es geschrieben.

    Freut mich, wenn ich dir helfen konnte.

    Schöne Grüße

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