Abzug Telefonkosten

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahren von Kuecken.
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  • Autor
    Beiträge
  • #63586
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Mia,

    ich halte die Regelung für unbedenklich, sofern sie

    a) schriftlich festgehalten ist und
    b) eine genaue Trennung zwischen betrieblich und privat vorgenommen werden kann.

    Sofern diese zwei Punkte zutreffen, sehe ich kein Problem.

    LG
    Stefan

    #69130
    Kuecken
    Teilnehmer

    wie siehts aus, wenn man bei allen DN mit Diensthandy pauschal 30% Privatanteil zum Abzug bringt?

    lg nika

    #69131
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Nika,

    sofern es eine diesbezügliche Vereinbarung gibt, halte ich auch diese Regelung für unbedenklich. Aber auf diese Vereinbarung sollte geachtet werden, da pauschale Berechnungen oft zu Unmut in der Belegschaft führen. Man muss sich dann aber auch gefallen lassen, dass wirklich alle Privatgespräche über das Firmenhandy geführt werden.

    LG
    Stefan

    #69132
    Kuecken
    Teilnehmer

    Hallo Stefan,

    ohne jemand etwas zu unterstellen – die Mitarbeiter, denen ein Diensthandy zur Verfügung gestellt wird – weil Sie kein eigenes Handy haben (ja, das gibts heutzutage tatsächlich noch :o)) – telefonieren mit Sicherheit mehr als bloß 30% privat und die Grundgebühr sparens auch noch da diese bei der Berechnung unbeachtet bleibt und nur die Verbindungsentgelte herangezogen werden – Aber da der DG keinen Sachbezug dafür ansetzen will schaut er nur allzugerne darüber hinweg

    Danke für Deine rasche Antwort

    lG Nika

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